12
Jan
2022
- In den städtischen Sportstätten ist die gemeinsame Sportausübung nur für
immunisierte Personen (genesen oder geimpft), die zusätzlich über einen Nachweis
für eine dritte Impfung (geboostert), alternativ einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest
(nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen,
unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (2G-plus-Regelung) gestattet.
Die Nachweise sind vor Betreten der Sportstätte durch eine verantwortliche Person des Vereins zu kontrollieren.
Autor:
Kommentare:
0

Gefällt mir:
1
