07
Jan
2022
- In den städtischen Sportstätten ist die gemeinsame Sportausübung nur für
immunisierte Personen (genesen oder geimpft), die zusätzlich über einen
zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen
negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen, unter Vorlage der
entsprechenden Nachweise (2G-plus-Regelung) gestattet. Die Nachweise sind vor
Betreten der Sportstätte durch eine verantwortliche Person des Vereins zu
kontrollieren.
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